Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der D-E- sign GmbH

1. Grundsätzliches

Es gilt deutsches Recht. Wir widersprechen ausdrücklich von unseren AGB abweichenden AGB des Kunden. Bei Vergaben gemäß VOB/A oder VOL/A gelten die AGB nicht. Die AGB gelten unabhängig davon, ob wir als Auftraggeber oder Auftragnehmer Vertragspartei werden. Abweichende Regelungen sind schriftlich zu vereinbaren.

2. Sonstige Leistungen und Lieferungen

2.1. Wir fallen nicht unter die Regelungen des Verpackungsgesetzes. Wir liefern unsere Waren lediglich mit sogenannter Transportverpackung, welche dazu dient, die Handhabung und den Transport von Waren zu erleichtern; eine solche wird nicht von der Systembeteiligungspflicht erfasst.

2.2. Auftragsannahme
Bis zur Auftragsannahme sind alle unsere Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag des Auftraggebers von unserem Angebot ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit unserer Bestätigung zustande. Unsere Auftragsbestätigung gilt ab kostenpflichtiger Bestellung als wirksam. Änderungen können nur noch auf schriftliche Anfrage und Kostenübernahme berücksichtigt werden. Innerhalb dieser Bestätigung wird insbesondere der Lieferumfang, der Preis bestimmt. Innerhalb dieser Auftragsbestätigung angegebene Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, ein Liefertermin wird ausdrücklich als Fixtermin schriftlich bestätigt.

2.3. Lieferverzögerung
Wird die von uns geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf unserer Seite oder eines unserer Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Können wir aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin liefern, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem ihm die Anzeige über unsere Lieferbereitschaft zugegangen ist. Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wir behalten uns die Geltendmachung weiterer Verzögerungskosten vor.

2.4. Mängelrüge
Offensichtliche Mängel unserer Leistung, die bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges vorlagen, muss der Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung in Textform rügen. Nach Ablauf dieser Frist können Mängelansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.

Wir behalten uns das Recht auf eine mögliche Nachbesserung oder nach unserer Wahl, Nachlieferung vor.

Die Ware wird hauptsächlich aus Holzwerkstoffen hergestellt.

Mängelansprüche bestehen nicht bei lediglich unerheblicher und zumutbarer Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, insbesondere bei Abweichungen in Ausführung, Abmessung, Farbe und Struktur,

  • wenn diese durch in der Natur der verwendeten Materialien begründet sind.
  • bei unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter, unsachgemäßer, ungeeigneter oder nachlässiger Behandlung bzw. übermäßiger Beanspruchung entstanden sind.
  • die bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, falscher Montage oder Inbetriebnahme oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen.

Keinen Mangel stellen in der Natur der Sache liegende Abweichungen der verwendeten Materialien (Furniere, Beschichtungen, Lack- und Öloberflächen, Massivhölzer und Ähnliches) dar.

Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

Ist der Besteller ein Kaufmann gilt die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gem. den gesetzlichen Vorschriften (§ 377 HGB).

2.5. Umsetzung der Gewährleistung
Bei berechtigten Mängelrügen haben wir die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände bis zu dreimal nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Solange wir unseren Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommen, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der dritten Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie von uns verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Satz 1 gilt nicht bei Verbrauchergeschäften über den Kauf beweglicher Sachen.

2.6. Anlieferung
Beim Anliefern setzen wir voraus, dass das Lieferfahrzeug unmittelbar am Gebäude entladen werden kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden von uns gesondert berechnet.

2.7. Abschlagszahlung
Wenn nicht anders vereinbart oder in der Rechnung angegeben, gilt grundsätzlich Zahlung per Vorauskasse.

Sollte unser Vertragspartner, bezüglich einer anderen Lieferung und Leistung in Verzug sein, sind wir berechtigt, unsere weiteren Liefer- und Leistungsverpflichtungen zurückzuhalten.

2.8. Zahlungsverzug
Wir sind berechtigt bei Vorliegen von Zahlungsverzug, die Ware nicht zu produzieren oder die Lieferung zurückzuhalten. Eine Lieferverzögerung liegt in diesem Fall nicht vor. In diesem Fall behalten wir uns Schadensersatzansprüche sowie Aufwendungsersatzansprüche jeglichen Rechtsgrundes vor.

3. Wartungs-, Kontroll- und Pflegehinweise

3.1. Wir weisen darauf hin, dass für den Werterhalt und die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer Produkte und Arbeiten unsere Auftraggeber insbesondere beachten sollten:

  • Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten – Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren
  • Anstriche innen wie außen (Möbelteile gleich welcher Art) sind jeweils nach Lack- oder Lasur Art und Witterungseinfluss und Nutzung nachzubehandeln.

Diese Arbeiten gehören nicht zu unserem Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Pflege, Kontrolle und Wartung des Produkts, insbesondere der Beschläge und Bauteile obliegen allein dem Besteller. Eine Nachlässigkeit hinsichtlich Pflege, Kontrolle und Wartung des Produkts kann die Lebensdauer und Funktionalität der Bauteile beeinträchtigen. Hierdurch entstandene Mängelansprüche können nicht gegen uns geltend gemacht werden.

3.2. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Dekore, Leder, Stoffe, Lacke und Ähnliches) liegen und üblich sind.

3.3. Der Auftraggeber hat zum Schutz und Erhalt der gelieferten Bauteile (Möbel und Möbelteile gleich welcher Art) für geeignete klimatische Raumbedingungen (Luftfeuchtigkeit, Temperatur) Sorge zu tragen.

4. Aufrechnung

Diese ist mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für erhobene Mängelrügen, Reklamationen oder Rücksendungen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung/Kaufpreis unser Eigentum.

5.2. Unser Vertragspartner ist verpflichtet, solange das Eigentum/Eigentumsvorbehalt an der Kaufsache noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Wird unsere Vorbehaltsware von dritter Seite gepfändet, beschlagnahmt oder in sonstiger Weise in Anspruch genommen, so hat unser Vertragspartner den Dritten gegenüber sofort unsere Rechte anzuzeigen und unverzüglich Mitteilung an uns zu machen. Uns sind insoweit alle Unterlagen und Tatsachen mitzuteilen, die uns die Geltendmachung unserer Rechte ermöglichen.

5.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände unverzüglich in Textform anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

5.4. Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Falle werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes an uns abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an uns ab.

6. Eigentums– und Urheberrechte

An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.

7. Streitbeilegung

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen

8. Erfüllungsort und Zahlungsort sowie Gerichtsstand

Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz unseres Unternehmens.

Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (sogenanntes Günstigkeitsprinzip)

Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, soweit unsere Kunden/Auftraggeber nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

Ende AGB, Stand 18.07.2023

9. Widerruf

§ 5 Widerrufsbelehrung

9.1. Die D-E- sign GmbH schließt ausschließlich Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Daher besteht gem. § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht.

9.2. Für die Bestellung von reinen Dienstleistungen wie Aufmaß- und Beratung oder Montage gilt folgendes:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

D-E- sign GmbH

Münchner Str. 35
D-86641 Rain
Telefon: +49 (0) 9090-9696-0
Fax: +49 (0) 9090 9696-40
E-Mail: info@d-e-sign.de

Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

9.3. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und

ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

Stand: 15.04.2020